Zur
Glaubwürdigkeit von Unfallbeteiligten
AG München, Urteil vom
11.11.1986, Az.: 28 C 3374/86
An Verkehrsunfällen ist niemand Schuld - außer es
geschieht ein Wunder. Ein Auszug aus den Urteilsgründen:
Das Gericht war in seiner bisherigen Praxis schon mit ca. 2000
Straßenverkehrsunfällen beschäftigt und hat es noch niemals
erlebt, dass jemals einer der beteiligten Fahrer schuld
gewesen wäre. Es war vielmehr immer so, dass jeweils natürlich
der andere schuld gewesen ist. Bekanntlich sind Autofahrer ein
Menschenschlag, dem Fehler grundsätzlich nie passieren, und
wenn tatsächlich einmal ein Fehler passiert, dann war man es
natürlich nicht selbst, sondern es war grundsätzlich der
andere.
Das Gericht hat auch noch nie erlebt, dass
jemals ein Fahrer, der als Zeuge oder Partei vernommen wurde,
eigenes Fehlverhalten eingeräumt oder zugestanden hätte. Wenn
dies einmal tatsächlich passieren sollte, dann müsste man
schlicht und einfach von einem Wunder sprechen. Wunder kommen
aber in der Regel nur in Lourdes vor, wenn beispielsweise ein
Blinder wieder sehen kann oder ein Lahmer wieder gehen kann,
oder aber in Fatima, wenn sich während der Papstmesse eine
weisse Taube auf den Kopf des Papstes setzt, und sogar in den
dortigen Gegenden sind Wunder ziemlich selten, in deutschen
Gerichtssälen passieren sie so gut wie nie, am allerwenigsten
in den Sitzungssälen des AG München. Jedenfalls ist in Justiz-
und Anwaltskreisen nichts davon bekannt, dass in der
Pacellistr. 2 in München schon jemals ein Wunder geschehen
wäre. Möglicherweise liegt das daran, dass der liebe Gott,
wenn er sich zum Wirken eines Wunders entschließt, gleich
Nägel mit Köpfen macht und sich nicht mit einem banalen
Verkehrsunfall beschäftigt. Vielleicht liegt aber die
Tatsache, dass trotz der Unfehlbarkeit aller Autofahrer
gleichwohl so viele Verkehrsunfälle passieren, schlicht und
einfach daran, dass unsere Gesetze so schlecht sind. Dies
hinwiederum wäre allerdings kein Wunder.