Freispruch
mangels Beweises
LG Mannheim, Urteil vom
23.01.1997, Az.: (12) 4 Ns 48/96
Sitzt man einmal selbst in einem
Strafprozess auf der Anklagebank, darf man sich freuen und auf
einen Freispruch hoffen, wenn der einzige Belastungszeuge ein
Pfälzer ist. Das Landgericht Mannheim führte zur
Glaubwürdigkeit von Pfälzer Zeugen ein paar grundsätzliche
Dinge aus:
Man darf sich hier aber bei dem
Aussageverhalten des Zeugen nicht täuschen lassen. Es handelt
sich hier um eine Erscheinung, die speziell für den
vorderpfälzischen Raum typisch und häufig ist. Allerdings
bedarf es spezieller landes- und volkskundlicher Erfahrung, um
das zu erkennen - Stammesfremde vermögen das zumeist nur, wenn
sie seit längerem in unserer Region heimisch sind.
Es sind Menschen von, wie man meinen könnte, heiterer
Gemütsart und jovialen Umgangsformen, dabei jedoch mit einer
geradezu extremen Antriebsarmut, deren chronischer Unfleiß
sich naturgemäß erschwerend auf ihr berufliches Fortkommen
auswirkt. Da sie jedoch auf ein gewisses träges Wohlleben
nicht verzichten können - sie müssten ja dann hart arbeiten -,
versuchen sie sich "durchzuwursteln" und bei jeder Gelegenheit
durch irgendwelche Tricks Pekuniäres für sich
herauszuschlagen. Wehe jedoch, wenn man ihnen dann etwas
streitig machen will! Dann tun sie alles, um das einmal
Erlangte nicht wieder herausgeben zu müssen, und scheuen auch
nicht davor zurück, notfalls jemanden "in die Pfanne zu
hauen", und dies mit dem freundlichsten Gesicht. Es spricht
einiges dafür, dass auch der Zeuge V mit dieser
Lebenseinstellung bisher "über die Runden gekommen ist".